PRESSEMITTEILUNG des DIB - Deutsches Institut für Bestattungskultur

7. Hessischer Bestattertag

Monika Meder aus Bad Kissingen erste bayrische Bestattermeisterin

Monika Meder (Bestattungen Meder) ist die erste Bestattermeisterin in Bayern. Die Bestatterin aus Bad Kissingen gehörte zu den 20 Bestattern aus ganz Deutschland, denen der Präsident der Handwerkskammer Wiesbaden, Klaus Repp Anfang April in Gießen im Rahmen des 7. Hessischen Bestattertages den begehrten Meisterbrief überreichen konnte.

In seiner Laudatio würdigte Repp die neuen Bestattermeister. Er wies darauf hin, dass erst seit 01. Januar 2010 die Möglichkeit für Bestatter bestehe, sich einer Meisterprüfung zu unterziehen und dass Wiesbaden als erste Kammer bundesweit einen entsprechenden Meisterprüfungsausschuss errichtet habe. „Das Bestattungsgewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk und Sie haben sich freiwillig dieser Prüfung und der damit verbundenen zeitlichen wie finanziellen Herausforderung gestellt. Aber es war eine Zukunftsinvestition", denn – so Repp – „Qualität ist nur über Qualifikation zu erreichen – zum Nutzen und Wohle Ihrer Kunden in diesem höchst sensiblen Bereich". Besonders positiv erwähnte Repp, dass er mit Alexandra Kiene (Budenheim), Monika Meder (Bad Kissingen), Michaela Scharmann (Ulrichstein) und Janne Schumacher (Oberhausen) bundesweit den ersten Frauen den Meisterbrief im Bestattungsgewerbe überreichen konnte.

Stolz präsentiert Monika Meder ihren Meisterbrief. Erste Gratulanten der ersten Bestattermeisterin in Bayern waren (v.r.n.l.) Kammerpräsident Klaus Repp, Meisterprüfungsausschussvorsitzender Michael Bücking sowie DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing.

Foto: Ewert

Die 20 Bestatterinnen und Bestatter aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatten ihren Vorbereitungslehrgang beim Deutschen Institut für Bestattungskultur absolviert und ihre Meisterprüfung im fachpraktischen und –theoretischen Teil vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Wiesbaden abgelegt. Hierbei mussten die „Prüflinge" bei Anrechnung von Vorqualifikationen ("Geprüfter Bestatter") eine schriftliche Prüfung sowie eine Situationsaufgabe erfolgreich „meistern".