Was ist zu tun im Trauerfall

Oft trifft uns der Tod eines Angehörigen unvorbereitet. Es fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, mit denen man sich nie zuvor befasst hat. Die folgende Auflistung dient als erste Orientierungshilfe und fasst die wichtigsten Schritte zusammen.

  • Unmittelbar nach dem Tod eines Menschen muss ein Arzt (Hausarzt) verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. In Krankenhäusern, Altenheimen und bei Unfalltod wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
  • BenachrichtigenSiedieengstenAngehörigenumweitereSchrittezubesprechen.
  • Verständigen Sie uns damit wir einen Termin für das Trauergespräch machen können. Wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Schritte.
  • Der Todesfall muss beim zuständigen Standesamt gemeldet werden, das daraufhin die Sterbeurkunde ausstellt. Das übernehmen wir für Sie.

Wir benötigen dafür folgende Papiere:

Ledige

Geburtsurkunde und Personalausweis des/der Verstorbenen

Verheiratete

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Personalausweis des/der Verstorbenen

Geschiedene

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Personalausweis des/der Verstorbenen und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Verwitwete

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Personalausweis des/der Verstorbenen und Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners.

Für Kranken- und Rentenzwecke bekommen Sie kostenfreie Sterbeurkunden.
Für Banken, Lebensversicherungen, etc benötigen Sie gebührenpflichtige Urkunden.

Im Trauergespräch besprechen wir alle weiteren Schritte mit Ihnen, wie

  • Sarg, Überführungen und Versorgung des Verstorbenen
  • Termin mit Friedhofsverwaltung und Pfarrer
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Musik, Dekoration
  • Bestattungsart und Grabberatung
  • Antrag auf Vorschuss Witwenrente
  • Trauerbriefe, Todesanzeigen, Sterbebilder, etc
  • Leichenschmaus

Erste Schritte im Todesfall

Fristgerechte Benachrichtigungen

Fristgerecht zu benachrichtigen sind u. a. folgende Institutionen, soweit von ihnen Leistungen bezogen wurden oder durch den Todesfall zu erwarten sind:

  • Rente um-/abmelden am Rentenamt der jeweiligen Stadt/Gemeindeverwaltung
  • Lebens-undprivateRentenversicherung
  • PrivateSterbegeldversicherung
  • Unfallversicherung
  • Betriebliche Unfallversicherung oder auch die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Des weiteren müssen Banken benachrichtigt, laufende Verträge geprüft und ggf. gekündigt, der ganze Nachlass abgewickelt werden.

SPRECHEN SIE MIT UNS, WIR HABEN MEHRERE JAHRZEHNTE ERFAHRUNG UND KÖNNEN ALL DIESE DINGE FÜR SIE ERLEDIGEN.